Allgemeine Geschäftsbedingungen

Winterlager der SeaSide Travel GmbH & Co. Immobilien KG

im folgenden SeaSide genannt, mit Sitz in 18119 Rostock Warnemünde; An der Werft 3.

1. Geltungsbereich der AGB

  1. Alle Leistungen der SeaSide im Bereich Abstellen von Booten, Caravan, Wohnwagen / Lagerung / Transport erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Formblätter des Vertragspartners werden in keinem Fall Vertragsbestandteil, es sei denn die SeaSide hätte der Geltung schriftlich zugestimmt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und gelten nur für das jeweilige Rechtsgeschäft, nicht jedoch für Folgegeschäfte. Die von diesen AGB abweichenden Regelungen sind als nicht gesetzt zu erachten.
  2. Der Vertragspartner erklärt mit seiner Unterschrift, insbesondere auf Verträgen, Bestellscheinen, Auftragsbestätigungen, Angeboten und sonstigen Geschäftspapieren der SeaSide , dass er mit dem Inhalt der ABG einverstanden ist. Der Vertragspartner erklärt mit seiner Unterschrift weiter, dass er diese AGB gelesen hat und die Möglichkeit gehabt hat, vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen. Die AGB stehen, ungeachtet einer bereits erfolgten Übergabe, jederzeit zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumlichkeiten der SeaSide oder im Internet zur Verfügung und werden auf Anfrage auch zugesandt.
  3. Besteht zwischen der SeaSide und dem Vertragspartner eine längere Geschäftsbeziehung (Abschluss von zumindest drei Rechtsgeschäften), so gelten diese AGB auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird.
  4. Der Vertragspartner verpflichtet sich weiter diese AGB auf seine Rechtsnachfolger zu überbinden.

2. Auftragserteilung und Vertragsabschluss

  1. Ein Vertragsabschluss kommt entweder durch beiderseitige Verhandlungen eines von der SeaSide vorbereiteten Vertrages, einer Auftragsbestätigung oder durch Unterschrift des von SeaSide abgegebenen Angebotes zustande. Der Inhalt der von der SeaSide verwendeten Prospekte, Werbeankündigungen etc. wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass die SeaSide darauf ausdrücklich Bezug genommen hat.
  2. Die Angebote und sonstigen Erklärungen der SeaSide sind freibleibend und nur verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben wurden. Befristungen von Angeboten gelten im Zuge der im Angebot enthaltenen Bindefrist. Die Angebotsannahme erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB (vgl. Punkt 1.1.).
  3. Kostenvoranschläge sind unverbindlich und unentgeltlich.
  4. Mündliche Nebenabreden bestehen ausdrücklich nicht und gelten als aufgehoben.
  5. Die Darstellung von Dienstleistungen im Leistungskatalog stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern ist eine Aufforderung zur Stellung eines Angebotes durch den Vertragspartner.

3. Vertragsdauer

  1. Wird im Vertrag zwischen der SeaSide und dem Vertragspartner eine Laufzeit nicht ausdrücklich vereinbart, gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit als abgeschlossen und kann mittels eingeschriebenen Briefs unter Einhaltung einer Frist von 3 Monate jeweils zum Quartalsende gekündigt werden.
  2. Die SeaSide ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere in folgenden Fällen:* bei falschen Angaben im Übergabeprotokoll
    * bei Verstoß des Vertragspartners gegen die AGB’s der SeaSide
    * bei wiederholten schweren Belästigungen seitens des Vertragspartners gegenüber den Mitarbeitern der SeaSide und/oder anderen Vertragspartner der SeaSide
    * bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen des Vertragspartners gegen seine Verpflichtungen

4. Übergabeprotokoll

  1. Vor der Vermietung eines Lagerplatzes hat der Vertragspartner ein durch die SeaSide vorbereitetes Übergabeprotokoll zu unterschreiben. Durch seine Unterschrift unter diese AGB bestätigt der Vertragspartner sämtliche, dem Übergabeprotokoll zu entnehmende Angaben richtig und vollständig abgegeben zu haben und bestätigt das.

5. Vermietung

  1. Die SeaSide vermietet Lagerflächen welche sich darin unterscheiden, dass es sich einmal um Hallenflächen sowie um Außenflächen bzw. überdachten Flächen handelt. Die SeaSide bestimmt Platz und Größe der vermieteten Fläche. Soweit es erforderlich ist, kann die SeaSide den ursprünglichen Platz gegen einen anderen Platz austauschen.
  2. Die SeaSide haftet für keinen Schaden, der während der Lagerzeit an den auf dem Lagerplatz gelagerten Sachen entsteht. Ausgenommen sind Schäden, die sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gründen. Der Mieter und somit auch Eigentümer der gelagerten Sachen verpflichtet sich durch Unterzeichnung dieser AGB’s zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
  3. Dem Vertragspartner ist es untersagt auf dem Betriebsgelände der SeaSide die Schiffsmotoren laufen zu lassen, Heizungen zu betreiben, Brennarbeiten durchzuführen sowie Schweiß-, Löt- und sonstige mit Funkenflug verbundene Arbeiten auszuführen. Offenes Feuer und Rauchen sind ebenfalls strikt untersagt.
  4. Dem Vertragspartner ist untersagt, weder an Bord des Schiffes noch sonst irgendwo am Betriebsgelände der SeaSide, feuergefährlichen Stoffe, wie insbesondere Treibstoff, Gasflaschen, Farben etc. zu lagern; der Vertragspartner ist verpflichtet loses Inventar, Zubehör etc. unter Verschluss zu halten. Der Vertragspartner ist verpflichtet sämtliche Stromquellen – insbesondere Batterien – abzuklemmen.Stellt die SeaSide fest, dass Gegenstände (wie zuvor genannt) an Bord eines Schiffes, Caravan bzw. am oder dem Betriebsgelände gelagert werden, so ist die SeaSide berechtigt, sämtliche dieser Gegenstände auf Kosten des Vertragspartners in Verwahrung zu nehmen.
  5. Der Zugang zum Betriebsgelände der SeaSide richtet sich nach den Betriebsöffnungszeiten der SeaSide. Dritten (insbesondere Angehörigen fremder Betriebe) ist das Betreten des Betriebsgeländes der SeaSide nur mit ausdrücklicher Genehmigung der SeaSide gestattet.
  6. Arbeiten wie Restaurierungen oder Reparaturen durch den Vertragspartner  oder durch Dritte auf dem Betriebsgelände der SeaSide nur mit ausdrücklicher Genehmigung der SeaSide zulässig. Das gleiche gilt für die Benutzung von Maschinen und Anlagen der SeaSide, sowie Strom- und Wasserversorgung.
  7. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt ohne Genehmigung der SeaSide auf der vermieteten Fläche und/oder dem Betriebsgelände der SeaSide anderweitige Gegenstände abzustellen oder zu lagern.
  8. Kündigt der Vertragspartners vorzeitig das Mietverhältnis ohne das die SeaSide hieran ein Verschulden trägt oder wird diesem fristlos gekündigt, so trägt der Vertragspartner die der SeaSide hierdurch entstehenden Mehrkosten einschließlich eventueller Schadensersatzansprüche. Es steht der SeaSide alleine zu, solche Kosten bzw. Schadensersatzansprüche geltend zu machen bzw. ein zu fordern.

6. Transport und Lieferung

  1. Wünscht der Vertragspartner das die SeaSide den Transport bzw. die Lieferung der vom Vertragspartner eingelagerten Sachen wie z.B. Boote oder Yachten  so wird hierzu ein gesonderter Vertrag zwischen der SeaSide und dem Vertragspartner abgeschlossen. Zu diesen Vertrag gelten dann, diese und eigens dafür aufgestellte Vertragsregeln und AGB’s.

7. Haftung und Schadensersatz

  1. Sämtliche Schadensersatzansprüche für leichte Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Verursacher in den Verhältnismäßigkeit zu dem entstandenen Schaden. Die Beschränkung bzw. Ausschlüsse der Haftung umfassen auch Ansprüche gegen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der SeaSide.
  2. Etwaige Mängel bzw. Schäden sind seitens des Vertragspartners unverzüglich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, jedenfalls jedoch binnen 2 Tagen ab Kenntnis, bei sonstigem Verlust unter genauer Beschreibung der Mängel schriftlich anzuzeigen. Wird die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht diesen Bestimmungen entsprechend erhoben, so gilt die Leistung als genehmigt und es sind sämtliche Ansprüche des Vertragspartners – aus welchem Rechtsgrund auch immer – ausgeschlossen.
  3. Nimmt der Vertragspartner den Lagergegenstand in Folge Lieferung bzw. Beendigung des Mietverhältnisses nicht vereinbarungsgemäß zurück, so ist die SeaSide berechtigt den Lagerstand auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners einzulagern. Der Ersatz der durch den Annahmeverzug entstandenen Kosten und des entgangenen Gewinns bleibt jedenfalls unberührt. Etwaige Schadensersatzansprüche des Vertragspartners welche aus dieser Einlagerung entstehen werden hiermit ausgeschlossen.
  4. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die SeaSide, ihre Leistung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen und entsprechend ihrer Auswirkungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verzögert sich die Leistung aufgrund der Auswirkung höherer Gewalt um mehr als drei Monate, ist der Vertragspartner berechtigt, von dem hiervon betroffenen Teil des Vertrages zurückzutreten.
    Als Ereignisse höhere Gewalt gelten insbesondere alle Einwirkungen deren Verhütung oder Abwendung außerhalb des Einflussvermögen der SeaSide sind. Wie z.B. Naturkatastrophen, Erdbeben, Blitzschlag, Sabotage, Streiks etc.

8. Preise und Zahlungen

  1. Alle angeführten Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und basieren auf den Lohn- und Materialkosten zum Zeitpunkt der Offenlegung. In den Preisen sind sämtliche Lohn-, Material- und Transportkosten enthalten. Die Berechnungen der SeaSide erfolgen zu den, für den Tag der Leistungserbringung vereinbarten Preisen. Verändert sich die Leistungsfrist aus Gründen, die in den Bereich des Vertragspartners liegen, bleibt eine Preisberichtigung zu dem am Tag der Leistungserbringung gültigen Preisen vorbehalten.
  2. Die SeaSide behält sich das Recht vor, vom Vertragspartner – auch noch vor Durchführung der Leistungserbringung – Akonto- bzw. Vorauszahlungen zu verlangen.
  3. Steuern, Vertragsgebühren, Aus- und Einfuhrabgaben sowie Durchführungsgebühren, Zoll und Zollspesen, behördliche Kommissionsgebühren und dergleichen trägt der Vertragspartner.
  4. Sofern schriftlich keine besonderen Zahlungskonditionen vereinbart wurden, ist das Entgelt Zug um Zug bei Leistungserbringung durch die SeaSide zur Zahlung fällig.
  5. Zahlungen sind ohne jeden Abzug in Euro zu leisten. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, wegen Ansprüchen gegen die SeaSide Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Skontoabzüge bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und setzen voraus, dass sämtliche bereits fälligen Forderungen beglichen sind
  6. Zahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem die SeaSide frei über sie verfügen kann. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto der SeaSide. Zahlungen an Vertreter oder Zusteller befreien den Vertragspartner nicht von seiner Zahlungspflicht.
  7. Zahlungen werden, auch bei anders lautender Widmung, zuerst auf Zinseszinsen, Zinsen und Nebenspesen und eventueller vorprozessuale Kosten, wie bspw. die Kosten eines Anwaltes, dann auf aushaftendes Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld angerechnet.
  8. Bei (unverschuldetem) Zahlungsverzug werden Verzugszinsen i.H.v. von 8,5 % über dem Basiszinssatz der EZB verrechnet. Der Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens bleibt davon unberührt. Im Falle eines Zahlungsverzug durch den Vertragspartner, ob verschuldet oder unverschuldet, ist die SeaSide von allen weiteren Leistungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Dienstleistungen vorerst nicht zu erbringen und Vorauszahlung bzw. Sicherstellung zu fordern. Die SeaSide ist berechtigt, vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten an den Vertragspartner weiter zu berechnen.

9. Datenschutz und Werbung

  1. Der Vertragspartner erteilt seine Zustimmung, dass die im Vertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von der SeaSide automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
  2. Der Vertragspartner erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine Daten für Marketingzwecke von der SeaSide verwendet werden dürfen und von der SeaSide Werbung und Informationen über Produkte und Angebote der SeaSide sowie von anderen Geschäftspartnern zu erhalten. Die Daten des Vertragspartners verbleiben bei der SeaSide und werden nicht weitergegeben. Dieses Einverständnis kann der Vertragspartner jederzeit schriftlich, per Fax oder E-Mail, widerrufen.

10. Widerrufsrecht (für Verbraucherverträge iSd § 3 Abs. 1 KSchG bzw. §1FAGG)

  1. Kommt es zu einem Vertragsabschluss mit einem Verbraucher und hat der Vertragsabschluss iSd § 3 Abs 1 KSchG bzw. des § 1 FAGG stattgefunden, so steht dem Verbraucher das Recht zu binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die SeaSide vom Verbraucher mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

    Wird der Vertrag widerrufen, hat die SeaSide alle Zahlungen, die sie vom Verbraucher erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von der SeaSide angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei der SeaSide eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die SeaSide dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Die SeaSide kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Verbraucher die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welcher der frühere Zeitpunkt ist.

    Den Verbraucher trifft im Fall seines Rücktritts vom Vertrag die Pflicht zur Tragung der Kosten für die Rücksendung der Ware.

    Hat der Verbraucher verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Verbraucher der SeaSide einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der – bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die SeaSide von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet hat – bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen.

11. Anfechtungsverzicht

  1. Der Vertragspartner verzichtet, soweit nach zwingendem Recht zulässig, darauf, Verträge mit der SeaSide anzufechten, ihre Anpassung zu verlangen oder geltend zu machen, er sei nicht gültig zustande gekommen oder nichtig.

12. Schlussbestimmung

  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, wobei die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes ausgeschlossen wird.
  2. Zur Entscheidung aller, die gegenständlichen AGB sowie darauf basierende Verträge, entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der SeaSide sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Die SeaSide ist berechtigt, auch das Gericht des allgemeinen Gerichtsstandes des Vertragspartners anzurufen.
  3. Für die Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz der SeaSide, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
  4. Änderungen der AGB gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb eines Monats nach Kundmachung den geänderten AGB widerspricht. Die Kundmachung der geänderten AGB kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Diese Bestimmungen gelten als durch gültige und durchsetzbare Regelungen ersetzt, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken.

Stand: 01.08.2016